Abstinenznachweis

Abstinenznachweis zur Führerscheinrückgabe

Wurde Ihnen wegen Alkohol oder Drogen der Führerschein entzogen? Sie möchten wissen, ob Sie Abstinenznachweise bringen müssen? Wann benötige ich einen Abstinenznachweis?


Ein Abstinenznachweis wird meist im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die MPU wegen Alkohol oder Drogen angeordnet wurde.


Wozu dient ein Abstinenznachweis?


Durch einen Abstinenznachweis soll geklärt werden, ob bzw. dass der Betreffende während eines bestimmten Zeitraums keinen Alkohol oder keine Drogen konsumiert hat.


Kann man die MPU bestehen ohne einen Abstinenznachweis?

Um wieder in den Besitz vom Führerschein zu gelangen, müssen sich Betroffene bei der MPU den Fragen eines Verkehrsmediziners sowie eines Verkehrspsychologen stellen. Aber muss auch jeder MPU-Teilnehmer einen Abstinenznachweis erbringen?


Nein. Nicht immer ist es notwendig, dass die Abstinenz nachgewiesen wird. Entscheidend ist, ob eine schwerere Alkohol- bzw. Drogenproblematik zugrunde liegt. Eine erfolgreiche MPU kann auch ohne Abstinenznachweis, selbst bei Alkohol, gelingen.


Handelt es sich beispielsweise um einen einmaligen Verstoß, reicht es in der Regel aus, wenn Sie im Gespräch nachweisen, dass Sie „kontrolliert trinken„. Das bedeutet, dass Sie selten und nur zu besonderen Gelegenheiten Alkohol konsumieren. Bei einer MPU wegen Drogen ist ein Abstinenznachweis dagegen nicht zu umgehen.


Sie sind sich nicht sicher wie lange Ihre Screenings laufen sollen?

Abstinenznachweise per Urin: Wie lange und wie oft sollten Betroffene zur Untersuchung?

Für die Anzahl der abzugebenden Urinproben ist entscheidend, für welchen Zeitraum die Abstinenz nachgewiesen werden soll. In der Regel werden bei der MPU ein halbes bzw. ein ganzes Jahr verlangt. Dies ist aber vom Einzelfall abhängig.

Abstinenz über ein halbes Jahr: Vier Urinuntersuchungen, die Termine werden kurzfristig festgelegt

Abstinenz über ein ganzes Jahr: Sechs Untersuchungen des Urins, ebenfalls mit kurzfristigen Terminen

Die Termine werden deshalb kurzfristig vereinbart, damit Betroffene nicht „schummeln“ bzw. sich vorbereiten können. Der Abstinenznachweis dient zum Nachweis, dass langfristig kein Konsum stattgefunden hat.


Was muß ich abgeben, Haare, Urin oder Blut?

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Abstinenznachweis von Alkohol/Drogen mittels Urin

Müssen Kraftfahrer zur MPU wegen Alkohol ist ein Abstinenznachweis oftmals unvermeidlich. Insbesondere dann, wenn eine Suchtproblematik vermutet wird und die Fahrerlaubnisbehörde gerade diesen Sachverhalt in der MPU geklärt haben möchte. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es in der Regel nicht ohne Drogenscreening.

Eine Methode, um herauszufinden, ob Alkohol oder Drogen konsumiert worden sind, ist der Urintest. Als Alkoholabstinenznachweis hat er sich bewährt und liefert auch bei Drogen verlässliche Ergebnisse.



Um die Abstinenz mittels Urinproben nachzuweisen, müssen Betroffene innerhalb eines festgelegten Zeitraums mehrmals und zu kurzfristig festgelegten Terminen erscheinen, um Urin abzugeben. Dieser wird dann labortechnisch untersucht. Werden über eine längere Zeitspanne keine entsprechenden Stoffwechselprodukte, z. B. bei Alkohol Ethylglucuronid (EtG), gefunden, welche auf einen Konsum hinweisen, gilt die Abstinenz als bestätigt.


Die Haaranalyse: Dieser Abstinenznachweis ist bei Drogen besonders gut geeignet

Ist für eine erfolgreiche MPU die Alkoholabstinenz bzw. der Nicht-Konsum von Drogen erforderlich, kann der Nachweis auch per Haaranalyse erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Haare ausreichend lang und nicht behandelt worden sind, also nicht gefärbt, getönt bzw. gebleicht.

Abstinenznachweis von Alkohol per Haaranalyse

Untersuchung auf EtG

Haarprobe: Drei Zentimeter lange, kopfnahe Haarsegmente

Für den Nachweis von einem Jahr müssen vier Haaranalysen erfolgen.


Abstinenznachweis von Drogen per Haaranalyse

Haarprobe: Sechs Zentimeter lange, kopfnahe Haarsegmente

Für den Nachweis von einem Jahr müssen zwei Haaranalysen erfolgen.

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